AGBs

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die die Hi Performer GmbH (nachfolgend „Hi Performer“ oder „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) erbringt. Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hi Performer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB (B2B-Verhältnis). Verbraucher im Sinne des KSchG sind nicht Zielgruppe dieser AGB.

1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Hi Performer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).

1.5 Maßgebliches Recht ist das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, Österreich. Hi Performer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der von Hi Performer zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Agenturvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung (nachfolgend gemeinsam „Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hi Performer.

2.2 Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.3 Hi Performer schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nach dem Stand der Technik und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (kein Werkvertrag, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart).

2.4 Alle Leistungen von Hi Performer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Hi Performer entstehenden Barauslagen (z.B. Lizenzkosten, externe Produktionskosten) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.5 Hi Performer ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Leistung selbst auszuführen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (siehe § 11). Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Auftraggeber daraus nicht.

 

§ 3 Social-Media-Plattformen und Werbeplattformen

3.1 Hi Performer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen und Werbeplattformen (z.B. Meta/Facebook, Instagram, Google, TikTok, LinkedIn; nachfolgend „Plattformanbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen, zu entfernen oder einzuschränken. Die Plattformanbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten.

3.2 Es besteht daher ein von Hi Performer nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte ohne Angabe von Gründen entfernt, gesperrt oder in ihrer Reichweite eingeschränkt werden. Hi Performer haftet nicht für solche einseitigen Maßnahmen der Plattformanbieter, insbesondere nicht für:

  • Sperrung oder Einschränkung von Werbekonten oder Seiten
  • Ablehnung oder Entfernung einzelner Anzeigen oder Inhalte
  • Algorithmus-Änderungen mit Auswirkungen auf Reichweite oder Kosten
  • Ausfall oder Störungen der Plattforminfrastruktur
  • Änderungen der Nutzungsbedingungen der Plattformanbieter

3.3 Hi Performer arbeitet auf der Grundlage der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der Plattformanbieter, auf die Hi Performer keinen Einfluss hat. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit mitbestimmen.

3.4 Hi Performer beabsichtigt, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Plattformanbieter einzuhalten. Aufgrund der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und dadurch eine Entfernung von Inhalten zu bewirken, kann Hi Performer nicht dafür einstehen, dass beauftragte Kampagnen jederzeit abrufbar und aktiv sind.

 

§ 4 Konzept- und Ideenschutz

4.1 Hat der potenzielle Auftraggeber Hi Performer eingeladen, vorab ein Konzept, eine Strategie oder Präsentation zu erarbeiten, und kommt Hi Performer dieser Einladung noch vor Abschluss eines Hauptvertrags nach, gilt folgende Regelung:

4.2 Der potenzielle Auftraggeber erkennt an, dass Hi Performer bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen, grafischen und inhaltlich-strategischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes sowie dem Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Eine Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe dieser Teile ohne ausdrückliche Zustimmung von Hi Performer ist dem potenziellen Auftraggeber nicht gestattet.

4.4 Der potenzielle Auftraggeber verpflichtet sich, die von Hi Performer im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Ideen, Strategien und Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder wirtschaftlich zu verwerten noch verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen – auch nicht durch Beauftragung Dritter.

4.5 Sofern der potenzielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation eigenständig gekommen ist, hat er dies Hi Performer binnen 14 Tagen nach dem Präsentationstermin per E-Mail unter Anführung geeigneter Beweismittel (mit zeitlicher Zuordnung) mitzuteilen. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Hi Performer dem potenziellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat.

4.6 Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen ist der potenzielle Auftraggeber verpflichtet, Hi Performer ein angemessenes Honorar in marktüblicher Höhe zu entrichten, mindestens jedoch das im Angebot ausgewiesene Konzepthonorar.

 

§ 5 KI-gestützte Leistungen

5.1 Einsatz von KI-Tools

Hi Performer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools ein (derzeit u.a. Claude/Anthropic, ChatGPT/OpenAI, Gemini/Google, Midjourney, Fireflies.ai sowie weitere Tools). Die Liste der eingesetzten KI-Tools entwickelt sich laufend weiter. Hi Performer behält sich vor, neue KI-Tools einzusetzen, sofern dies der Leistungsqualität dient.

5.2 KI-generierte Inhalte

Bei Inhalten, die ganz oder teilweise mit KI-Tools erstellt wurden (Texte, Bilder, Konzepte), gilt:

  • Hi Performer prüft KI-generierte Inhalte auf Qualität, Eignung und Richtigkeit, bevor sie dem Auftraggeber übergeben werden. Eine Garantie für die Fehlerfreiheit ist jedoch nicht möglich.
  • Der Auftraggeber erhält an KI-generierten Inhalten die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte, soweit solche Rechte nach dem jeweils geltenden Urheberrecht übertragbar sind. Die Rechtslage zu KI-generierten Werken ist derzeit in Entwicklung; Hi Performer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Rechtslage.
  • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die inhaltliche Prüfung und rechtliche Zulässigkeit der übergebenen Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Verwendung.
  • Hi Performer haftet nicht für Schäden aus der Verwendung KI-generierter Inhalte, sofern Hi Performer die vereinbarte Qualitätsprüfung vorgenommen hat.

5.3 Meeting-Transkription (Fireflies.ai etc.)

Hi Performer kann Kundenmeetings mit Fireflies.ai (oder ähnlichen Tools) aufzeichnen und transkribieren. Dies erfolgt ausschließlich mit dem Wissen und der Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer. Transkripte dienen der internen Dokumentation und Qualitätssicherung.

 

5.4 KI-Konnektoren und Plattform-Integrationen

5.4.1 Hi Performer setzt KI-Systeme (insbesondere Claude/Anthropic) in Verbindung mit direkten Plattform-Konnektoren ein, um Kampagnen zu analysieren, zu optimieren und zu bearbeiten. Aktuell genutzte Konnektoren umfassen u.a.: Claude + Meta Connector, Claude + Google Ads Connector, Claude + Google Analytics sowie weitere Konnektoren (z.B. HubSpot, LinkedIn). Diese Liste kann sich laufend erweitern.

5.4.2 Bei der Nutzung von KI-Konnektoren werden Kampagnen- und Plattformdaten (Anzeigenleistung, Keywords, Traffic-Metriken etc.) an das KI-System übertragen. Dabei gilt: Es werden ausschließlich aggregierte Kampagnenmetriken übertragen, keine personenbezogenen Rohdaten von Endnutzern. Anthropic garantiert im Rahmen seiner Enterprise-Nutzungsbedingungen, Kundendaten nicht für KI-Training zu verwenden. Die Übertragung in die USA erfolgt auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC).

5.4.3 Der Auftraggeber kann den Einsatz bestimmter KI-Konnektoren ausschließlich zu Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich ausschließen, nicht rückwirkend oder während laufender Kampagnen. Hi Performer haftet nicht für Schäden durch unzureichenden Datenschutz seitens eines KI-Anbieters, sofern Hi Performer die vereinbarten Sorgfaltspflichten eingehalten hat.

 

§ 6 Angebote und Vertragsschluss

6.1 Angebote von Hi Performer sind freibleibend und nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist.

6.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder per E-Mail-Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber, durch Unterzeichnung eines separaten Vertrags oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.

6.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Hi Performer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • Zugangsdaten zu Werbekonten (Meta Business Manager, Google Ads, etc.)
  • Markenmaterialien, Logos, Texte, Bilder
  • Freigaben und Rückmeldungen innerhalb vereinbarter Fristen
  • Rechtliche Vorgaben, Richtlinien und sonstige für die Leistungserbringung relevante Informationen

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm beigestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird Hi Performer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber Hi Performer schad- und klaglos und ersetzt sämtliche daraus entstehenden Nachteile, insbesondere Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung.

7.3 Verzögerungen oder Mängel in der Leistungserbringung, die auf fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Hi Performer. Hi Performer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand zum Stundensatz gemäß § 9.6 gesondert in Rechnung zu stellen sowie Lieferfristen entsprechend zu verlängern.

7.4 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Beginn der Leistungserbringung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und führen zu Mehrkosten (abgerechnet zum Stundensatz gemäß § 9.6) sowie einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist.

7.5 Freigabeklausel: Mit der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Freigabe von Inhalten, Werbemitteln, Texten, Kampagnen oder Strategien geht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung vollständig auf den Auftraggeber über. Hi Performer haftet nach erfolgter Freigabe nicht mehr für inhaltliche, rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Mängel der freigegebenen Materialien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, freigegebene Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

7.6 Budgetfreigabe: Hi Performer setzt Werbebudgets ausschließlich auf Basis schriftlich freigegebener Budgetvorgaben ein. Hi Performer haftet nicht für Werbeausgaben innerhalb genehmigter Budgetrahmen. Überschreitungen von bis zu 10 % gelten als stillschweigend genehmigt (plattformübliche Schwankungen); darüber hinaus werden Überschreitungen unverzüglich kommuniziert und bedürfen gesonderter Freigabe.

 

§ 8 Zugangsdaten zu Werbekonten und Plattformen

8.1 Der Auftraggeber erteilt Hi Performer die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf Werbeplattformen (z.B. Meta Business Manager, Google Ads, Google Analytics). Hi Performer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur autorisierten Mitarbeitern zugänglich zu machen, nicht für eigene Zwecke oder Dritte zu verwenden und nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben bzw. den Zugang aufzugeben.

8.2 Hi Performer haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung der Zugangsdaten durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, es sei denn, Hi Performer hat die Zugangsdaten schuldhaft weitergegeben.

8.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Aktivierung von Tracking-Technologien (Meta Pixel, Google Tag Manager etc.) auf seinen Websites sowie für die Einholung der erforderlichen Endnutzer-Einwilligungen (Cookie-Consent). Hi Performer haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße aus einer fehlenden oder mangelhaften Einwilligungsinfrastruktur des Auftraggebers.

8.4 KI-Konnektoren: Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass aggregierte Kampagnen- und Leistungsdaten im Rahmen des Einsatzes von KI-Konnektoren (§ 5.4) an Anthropic (USA) übertragen werden. Ein Ausschluss ist nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich möglich.

 

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar; mangels Vereinbarung im Einzelfall gilt marktübliches Honorar.

9.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstigen Aufwendungen. Monatliche Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Kündigung innerhalb eines laufenden Abrechnungsmonats findet nicht statt.

9.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Hi Performer berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen
  • Mahnspesen sowie anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen (mind. EUR 20,00 je Mahnschreiben)
  • sämtliche im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber bestehender Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen
  • laufende Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen und Kampagnen zu pausieren, bis der Rückstand vollständig beglichen ist – ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Auftraggebers entstehen

9.4 Aufrechnungsverbot: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Hi Performer aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Hi Performer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9.5 Preisanpassung (Wertsicherung): Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Honorarforderungen vereinbart. Als Maß dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020 = 100). Hi Performer ist berechtigt, Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen; Senkungen des Jahres-VPI werden weitergegeben. Schwankungen von bis zu 2 % (Schwankungsraum) werden nicht berücksichtigt. Anpassungen erfolgen frühestens im Folgejahr des Vertragsabschlusses jeweils ab 1. Jänner. Über Anpassungen wird schriftlich informiert (z.B. Rechnungsaufdruck). Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Auftraggeber bei Preisanpassungen nicht zu.

9.6 Stundensatz für Mehraufwand: Für Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs (insbesondere Mehraufwand durch verspätete Mitwirkung, Änderungswünsche, zusätzliche Beratung) gilt ein Stundensatz von EUR 140,00 netto. Hi Performer informiert den Auftraggeber vorab über absehbaren Mehraufwand; bei einem Aufwand von bis zu 2 Stunden ist keine vorherige Zustimmung erforderlich.

9.7 Reise- und Nebenkosten: Für Leistungen ab einer Entfernung von 20 km vom Geschäftsort Graz behält sich Hi Performer vor, Tag-, Fahrt- und Nächtigungskosten nach den jeweils gültigen Tarifen zu verrechnen.

9.8 Hi Performer ist berechtigt, zur Deckung des Aufwands angemessene Vorschüsse zu verlangen.

 

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung.

10.2 Verträge auf unbestimmte Zeit sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

10.3 Verträge mit Mindestlaufzeit können vor Ablauf der Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

10.4 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Hi Performer liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • erheblicher und schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten durch den Auftraggeber, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 7 Tagen behoben wird
  • Insolvenzeröffnung oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
  • Verstoß des Auftraggebers gegen geltendes Recht unter Verwendung der von Hi Performer erbrachten Leistungen
  • nachhaltigem Entzug der zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge oder Mitwirkung

10.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber liegt insbesondere vor, wenn Hi Performer trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

10.6 Stornohonorar: Wurde ein Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Hi Performer vom Auftrag zurück oder kündigt er außerordentlich ohne wichtigen Grund, ist Hi Performer berechtigt, die bis zum Ende der beauftragten Laufzeit anfallenden Honorare vollständig in Rechnung zu stellen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

10.7 Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

10.8 Automatische Vertragsverlängerung: Verträge auf unbestimmte Zeit oder mit abgelaufener Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat, sofern keine Partei fristgerecht kündigt.

 

§ 11 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

11.1 Hi Performer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, Letzteres nach vorheriger Information.

11.2 Hi Performer wählt beauftragte Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation. Der Auftraggeber hat gegen den Einsatz von Subunternehmern kein Einspruchsrecht, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich Höchstpersönlichkeit vereinbart.

11.3 Eintritt in Drittverträge: In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die Hi Performer namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z.B. Lizenzen, Abonnements, externe Produktionsverträge), hat der Auftraggeber einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Agenturvertrags durch den Auftraggeber. Hi Performer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über solche Drittverträge.

 

§ 12 Termine, Fristen und Höhere Gewalt

12.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

12.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die Hi Performer nicht zu vertreten hat – insbesondere durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Plattformausfälle, Streik oder sonstige unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse – ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Hi Performer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

12.3 Befindet sich Hi Performer in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Hi Performer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz.

 

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

13.1 Werke von Hi Performer

Alle von Hi Performer im Rahmen des Vertrags erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Strategien, Werbemittel) einschließlich einzelner Teile und Entwurfsoriginale bleiben im Eigentum von Hi Performer und können bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Hi Performer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke ein.

Nutzungsrechtsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorare verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken bei Hi Performer. Der Auftraggeber ist vor vollständiger Zahlung nicht berechtigt, die Werke zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Hi Performer ist berechtigt, bei ausstehendem Honorar die weitere Nutzung der Werke zu untersagen. Eine etwaige Nutzung vor Zahlung begründet keine konkludente Rechteeinräumung.

13.2 Änderungen und Erweiterung der Nutzung

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Werken von Hi Performer durch den Auftraggeber oder für diesen tätige Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Hi Performer zulässig. Für die Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus steht Hi Performer eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Auftraggeber in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

13.3 KI-generierte Werke

Bei ganz oder teilweise KI-generierten Inhalten ist die Rechtslage zum Urheberrechtsschutz derzeit nicht abschließend geklärt. Hi Performer überträgt dem Auftraggeber die tatsächliche Verfügungsgewalt über die generierten Inhalte, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Übertragbarkeit von Urheberrechten oder für die Exklusivität der Inhalte.

13.4 Drittrechte

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm beigestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Hi Performer haftet nicht für Rechtsverletzungen aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.

13.5 Kennzeichnung und Referenzrecht

Hi Performer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf die Agentur hinzuweisen. Hi Performer ist ferner – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und der Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

§ 14 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich geboten. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, Preise sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.

14.2 Im Zusammenhang mit KI-Tools gilt: Vertrauliche Kundendaten werden grundsätzlich nicht in KI-Tools eingegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich zugestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, konkrete KI-Tools schriftlich auszuschließen.

14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre nach dessen Beendigung.

 

§ 15 Auftragsverarbeitung (AVV) und Datenschutz

15.1 Soweit Hi Performer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, wird Hi Performer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig. In diesen Fällen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Kunden ohne AVV werden gebeten, sich unter office@hiperformer.digital zu melden.

15.2 Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher verpflichtet, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden sicherzustellen (z.B. Cookie-Einwilligungen).

15.3 Näheres zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.hiperformer.digital/datenschutzerklaerung.

 

§ 16 Haftung

16.1 Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit – auch von Erfüllungsgehilfen – ist auf den in § 16.4 festgelegten Höchstbetrag begrenzt.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hi Performer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden sowie den Höchstbetrag gemäß § 16.4.

16.3 Jegliche Haftung ist darüber hinaus ausgeschlossen, insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • Nichterreichen von Werbe-, Marketing- oder Umsatzzielen (kein Erfolgsversprechen)
  • Fehler in KI-generierten Inhalten, soweit Hi Performer die vereinbarte Qualitätsprüfung durchgeführt hat
  • Schäden aus fehlerhaften, verspäteten oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers
  • Schäden aus Sicherheitslücken, Algorithmus-Änderungen oder Ausfällen von Drittplattformen (§ 3)
  • Schäden infolge von Verletzungen der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
  • Schäden auf Basis freigegebener Inhalte (§ 7.5) oder freigegebener Budgets (§ 7.6)
  • Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, ausgenommen bei Vorsatz (§ 12.3)

16.4 Haftungshöchstbetrag: Die Gesamthaftung von Hi Performer – aus welchem Rechtsgrund auch immer, einschließlich grober Fahrlässigkeit – ist pro Schadensereignis auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber Hi Performer in den letzten drei (3) Kalendermonaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat, maximal jedoch EUR 5.000,00.

16.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gelten ebenfalls nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

 

§ 17 Gewährleistung

17.1 Hi Performer erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Wirkung wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistungserbringung.

17.2 Da es sich bei den Vertragsparteien um Unternehmer handelt, gilt die kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt. Hi Performer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung, bevor weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. Im Falle der Verbesserung obliegt dem Auftraggeber die Übermittlung mangelhafter körperlicher Sachen auf eigene Kosten.

17.3 Bei KI-generierten Inhalten haftet Hi Performer nicht für inhaltliche Unrichtigkeiten, soweit der Auftraggeber die Inhalte vor Verwendung hätte prüfen müssen und dies unterlassen hat.

 

§ 18 Änderungen der AGB

18.1 Hi Performer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen per E-Mail zu ändern. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit nach Inkrafttreten der neuen AGB fortsetzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

18.2 Im Falle eines Widerspruchs ist Hi Performer berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.

 

§ 19 Sonstige Bestimmungen

19.1 Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

19.2 Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.

19.3 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Graz vereinbart. Hi Performer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

19.4 Abtretung: Hi Performer ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.