Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die die Hi Performer GmbH (nachfolgend „Hi Performer“ oder „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) erbringt, insbesondere im Bereich Performance Marketing, Social-Media-Werbung, digitales Marketing, Software-, App- und Webapplikations-Entwicklung sowie laufender Betrieb, Wartung und Qualitätssicherung digitaler Produkte (z.B. laufende Betriebs- und Wartungspakete). Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hi Performer und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB (B2B-Verhältnis). Verbraucher im Sinne des KSchG sind nicht Zielgruppe dieser AGB.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Hi Performer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.5 Maßgebliches Recht ist das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, Österreich. Hi Performer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der von Hi Performer zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Agenturvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung (nachfolgend gemeinsam „Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hi Performer.
2.2 Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.3 Hi Performer schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nach dem Stand der Technik und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet (kein Werkvertrag), sofern dies nicht ausdrücklich in den Angebotsunterlagen vereinbart ist.
2.4 Alle Leistungen von Hi Performer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Hi Performer entstehenden Barauslagen (z.B. Lizenzkosten, externe Produktionskosten, Drittplattform-Gebühren) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.5 Hi Performer ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Leistung selbst auszuführen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (siehe § 12). Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Auftraggeber daraus nicht.
2.6 Empfehlungen von Hi Performer, die im Rahmen der Leistungserbringung ausgesprochen werden, verpflichten den Auftraggeber nicht zu deren Umsetzung. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Hi Performer übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Empfehlungen entstehen.
§ 3 Social-Media-Plattformen und Werbeplattformen
3.1 Hi Performer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen und Werbeplattformen (z.B. Meta/Facebook, Instagram, Google, TikTok, LinkedIn; nachfolgend „Plattformanbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen, zu entfernen oder einzuschränken. Die Plattformanbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten.
3.2 Es besteht daher ein von Hi Performer nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte ohne Angabe von Gründen entfernt, gesperrt oder in ihrer Reichweite eingeschränkt werden. Hi Performer haftet nicht für solche einseitigen Maßnahmen der Plattformanbieter, insbesondere nicht für:
- Sperrung oder Einschränkung von Werbekonten oder Seiten
- Ablehnung oder Entfernung einzelner Anzeigen oder Inhalte
- Algorithmus-Änderungen mit Auswirkungen auf Reichweite oder Kosten
- Ausfall oder Störungen der Plattforminfrastruktur
- Änderungen der Nutzungsbedingungen der Plattformanbieter
3.3 Hi Performer arbeitet auf der Grundlage der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der Plattformanbieter. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit mitbestimmen.
3.4 Hi Performer beabsichtigt, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Plattformanbieter einzuhalten. Aufgrund der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und dadurch eine Entfernung von Inhalten zu bewirken, kann Hi Performer nicht dafür einstehen, dass beauftragte Kampagnen jederzeit abrufbar und aktiv sind.
§ 4 Konzept- und Ideenschutz
4.1 Hat der potenzielle Auftraggeber Hi Performer eingeladen, vorab ein Konzept, eine Strategie oder Präsentation zu erarbeiten, und kommt Hi Performer dieser Einladung noch vor Abschluss eines Hauptvertrags nach, gilt folgende Regelung:
4.2 Der potenzielle Auftraggeber erkennt an, dass Hi Performer bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen, grafischen und inhaltlich-strategischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes sowie dem Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Eine Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe dieser Teile ohne ausdrückliche Zustimmung von Hi Performer ist dem potenziellen Auftraggeber nicht gestattet.
4.4 Der potenzielle Auftraggeber verpflichtet sich, die von Hi Performer im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Ideen, Strategien, Werbeideen und technischen Umsetzungsvorschläge außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder wirtschaftlich zu verwerten noch verwerten zu lassen oder zu nutzen – auch nicht durch Beauftragung Dritter.
4.5 Sofern der potenzielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation eigenständig gekommen ist, hat er dies Hi Performer binnen 14 Tagen nach dem Präsentationstermin per E-Mail unter Anführung geeigneter Beweismittel mitzuteilen. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Hi Performer dem potenziellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat.
4.6 Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen ist der potenzielle Auftraggeber verpflichtet, Hi Performer ein angemessenes Honorar in marktüblicher Höhe zu entrichten, mindestens jedoch das im Angebot ausgewiesene Konzepthonorar.
§ 5 KI-gestützte Leistungen
5.1 Hi Performer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools ein (derzeit u.a. Claude/Anthropic, ChatGPT/OpenAI, Gemini/Google, Midjourney, Fireflies.ai sowie weitere Tools). Die Liste der eingesetzten KI-Tools entwickelt sich laufend weiter. Hi Performer behält sich vor, neue KI-Tools einzusetzen, sofern dies der Leistungsqualität dient.
5.2 Bei Inhalten, die ganz oder teilweise mit KI-Tools erstellt wurden (Texte, Bilder, Code, Konzepte), gilt:
- Hi Performer prüft KI-generierte Inhalte auf Qualität, Eignung und Richtigkeit, bevor sie dem Auftraggeber übergeben werden. Eine Garantie für die Fehlerfreiheit ist nicht möglich.
- Der Auftraggeber erhält an KI-generierten Inhalten die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte, soweit solche Rechte nach dem jeweils geltenden Urheberrecht übertragbar sind.
- Bei ganz oder teilweise KI-generierten Inhalten ist die Rechtslage zum Urheberrechtsschutz derzeit nicht abschließend geklärt. Hi Performer überträgt dem Auftraggeber die tatsächliche Verfügungsgewalt über die generierten Inhalte, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Übertragbarkeit von Urheberrechten oder für die Exklusivität der Inhalte.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die inhaltliche Prüfung und rechtliche Zulässigkeit der übergebenen Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Verwendung.
- Hi Performer haftet nicht für Schäden aus der Verwendung KI-generierter Inhalte, sofern Hi Performer die vereinbarte Qualitätsprüfung vorgenommen hat.
5.3 Hi Performer kann Kundenmeetings mit Fireflies.ai (oder ähnlichen Tools) aufzeichnen und transkribieren. Dies erfolgt ausschließlich mit dem Wissen und der Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer. Transkripte dienen der internen Dokumentation und Qualitätssicherung.
5.4 Hi Performer setzt KI-Systeme (insbesondere Claude/Anthropic) in Verbindung mit direkten Plattform-Konnektoren ein. Bei der Nutzung von KI-Konnektoren werden Kampagnen- und Plattformdaten an das KI-System übertragen. Es werden ausschließlich aggregierte Kampagnenmetriken übertragen, keine personenbezogenen Rohdaten von Endnutzern. Die Übertragung in die USA erfolgt auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC). Der Auftraggeber kann den Einsatz bestimmter KI-Konnektoren ausschließlich zu Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich ausschließen, nicht rückwirkend oder während laufender Kampagnen.
§ 6 Software-, App- und Webapplikations-Entwicklung
Dieser Paragraph gilt ergänzend zu den übrigen AGB, sofern Hi Performer Software, Apps, Webapplikationen oder sonstige digitale Produkte (nachfolgend gemeinsam „Software“) entwickelt oder anpasst.
6.1 Leistungsgegenstand
Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Pflichtenheft. Fehlende, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung und können zusätzliche Kosten verursachen.
6.2 Abnahme
Nach Fertigstellung stellt Hi Performer die Software dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat die Software innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich unter konkreter Beschreibung mitzuteilen. Unterbleibt eine schriftliche Mängelrüge innerhalb dieser Frist oder nimmt der Auftraggeber die Software ohne Beanstandung in Betrieb, gilt die Software als abgenommen (fiktive Abnahme). Teilergebnisse können gesondert zur Abnahme vorgelegt werden und gelten als selbständige Leistungsteile.
6.3 Quellcode
Hi Performer schuldet ausschließlich die Übergabe der lauffähigen Software (Objektcode/ausführbares Programm). Eine Herausgabe des Quellcodes (Source Code) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in den Angebotsunterlagen schriftlich vereinbart. Wird die Herausgabe des Quellcodes gesondert vereinbart, so erfolgt dies gegen gesondertes Entgelt und unter den in § 14 geregelten Nutzungsbedingungen.
6.4 Datensicherung
Hi Performer übernimmt keine Haftung für Datenverlust jeglicher Art. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten. Vor jeglicher Übergabe, Aktualisierung oder Migration der Software liegt die Verantwortung für die Datensicherung ausschließlich beim Auftraggeber.
6.5 Drittanbieter-Dienste und externe APIs
Moderne Softwareprodukte setzen häufig auf externe Dienste auf (Cloud-Hosting, Zahlungs-APIs, Kartendienste, Authentifizierungsdienste, CDN-Dienste u.ä.). Hi Performer haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle, Sicherheitsprobleme, Preisänderungen oder Einstellungen von Drittanbieter-Diensten, APIs, Plattformen oder Cloud-Infrastrukturen, die im Rahmen des Projekts eingesetzt werden. Laufende Kosten für solche Drittdienste trägt der Auftraggeber.
6.6 Sicherheitslücken
Hi Performer entwickelt Software nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Für Sicherheitslücken, die zum Zeitpunkt der Abnahme nach dem Stand der Technik nicht erkennbar waren oder erst nach der Abnahme durch neu entdeckte Angriffsmethoden entstehen, übernimmt Hi Performer keine Haftung. Nach Abnahme und vollständiger Übergabe liegt die Verantwortung für die laufende Sicherheitspflege beim Auftraggeber.
6.7 Weiterentwicklung durch Dritte
Eine Berechtigung des Auftraggebers zur Abänderung der überlassenen Software oder des Quellcodes besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Hi Performer haftet nicht für Schäden, die durch Veränderungen an der Software oder am Quellcode durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Etwaige Gewährleistungsansprüche erlöschen, soweit Mängel auf solchen Veränderungen beruhen.
6.8 Laufende Betriebsleistungen und Wartungspakete
Sofern Hi Performer laufende Betriebsleistungen (insbesondere Monitoring, Wartung, Updates, Qualitätssicherung, Support) auf Basis eines monatlichen oder jährlichen Pauschalbetrags erbringt (nachfolgend „Betriebspaket“), gelten ergänzend folgende Regelungen:
- Der vereinbarte monatliche Betrag für das Betriebspaket wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Eine anteilige Erstattung bei Kündigung innerhalb eines laufenden Abrechnungsmonats findet nicht statt.
- Inkludierte Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Arbeiten (z.B. größere Versionssprünge, inhaltliche Erweiterungen, neue Funktionalitäten) werden gesondert als Zusatzleistung vereinbart und separat verrechnet.
- Reaktionszeiten und Verfügbarkeitsziele (z.B. Reaktionszeit von einem Werktag bei Prioritäts-Support) stellen interne Richtwerte dar, nicht jedoch garantierte Service-Level-Vereinbarungen (SLA), sofern kein schriftlich vereinbartes SLA-Dokument vorliegt.
- Hi Performer haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Störungen der zugrunde liegenden Cloud-Infrastruktur (z.B. Microsoft Azure) oder Drittanbieter-Diensten zurückzuführen sind (§ 6.5).
- Die Kosten für Cloud-Ressourcen und Drittdienste (z.B. Azure-Hosting, Domaingebühren, KI-API-Kosten) werden dem Auftraggeber gesondert weiterverrechnet, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalpreis inkludiert.
- Hi Performer ist berechtigt, im Rahmen des Betriebspakets kleinere Updates und Patches ohne gesonderte Zustimmung einzuspielen, sofern diese die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich verändern. Größere Versionssprünge, die Anpassungen am System erfordern, werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
6.9 Sicherheitskritische Systeme – Hilfsmittelklausel
Sofern die entwickelte Software in einem sicherheitsrelevanten Umfeld eingesetzt wird (z.B. als Informations- oder Recherchehilfsmittel für Personen mit Sicherheitsverantwortung), gilt ausdrücklich:
- Das System ist ein digitales Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Recherche und Information. Es ersetzt nicht die offiziellen, rechtsverbindlichen Vorgaben, die für den jeweiligen Einsatzbereich gelten.
- Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im System hinterlegten Daten und Inhalte liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Freigabe- und Qualitätsprozesse zu betreiben, bevor Inhalte produktiv eingesetzt werden.
- Hi Performer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Nutzer Suchergebnisse oder Systeminhalte als abschließende Grundlage für sicherheitsrelevante Entscheidungen verwenden, ohne die offiziellen, verbindlichen Quellen hinzuzuziehen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seiner eigenen Kommunikation gegenüber Endnutzern ausdrücklich auf den Hilfsmittelcharakter des Systems hinzuweisen.
§ 7 Angebote und Vertragsschluss
7.1 Angebote von Hi Performer sind freibleibend und nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist.
7.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder per E-Mail-Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber, durch Unterzeichnung eines separaten Vertrags oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.
7.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
7.4 Bei ausdrücklich vereinbarten Festpreisen gilt der Leistungsumfang im Angebot als verbindlich. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen werden gesondert berechnet. Aufwandsschätzungen ohne ausdrücklichen Festpreischarakter sind unverbindlich. Hi Performer informiert den Auftraggeber, wenn der tatsächliche Aufwand die Schätzung voraussichtlich um mehr als 20 % übersteigen wird.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Hi Performer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
- Zugangsdaten zu Werbekonten (Meta Business Manager, Google Ads, etc.)
- Markenmaterialien, Logos, Texte, Bilder
- Freigaben und Rückmeldungen innerhalb vereinbarter Fristen
- Rechtliche Vorgaben, Richtlinien und sonstige relevante Informationen
- Bei Software-Projekten: Anforderungsdokumente, Zugänge zu bestehenden Systemen, Testdaten
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von ihm beigestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird Hi Performer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber Hi Performer schad- und klaglos.
8.3 Verzögerungen oder Mängel in der Leistungserbringung, die auf fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Hi Performer. Hi Performer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand zum Stundensatz gemäß § 10.6 gesondert in Rechnung zu stellen sowie Lieferfristen entsprechend zu verlängern.
8.4 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Beginn der Leistungserbringung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und führen zu Mehrkosten (abgerechnet zum Stundensatz gemäß § 10.6) sowie einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist.
8.5 Mit der schriftlichen oder per E-Mail erteilten Freigabe von Inhalten, Werbemitteln, Texten, Kampagnen, Strategien oder Software-Abnahmen (§ 6.2) geht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung vollständig auf den Auftraggeber über. Hi Performer haftet nach erfolgter Freigabe bzw. Abnahme nicht mehr für inhaltliche, rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Mängel der freigegebenen Materialien.
8.6 Hi Performer setzt Werbebudgets ausschließlich auf Basis schriftlich freigegebener Budgetvorgaben ein. Überschreitungen von bis zu 10 % gelten als stillschweigend genehmigt (plattformübliche Schwankungen); darüber hinaus werden Überschreitungen unverzüglich kommuniziert und bedürfen gesonderter Freigabe.
8.7 Der Auftraggeber und seine Vertreter tragen die alleinige Verantwortung für alle Managementfunktionen und -entscheidungen im Zusammenhang mit den von Hi Performer erbrachten Leistungen sowie für die Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen.
§ 9 Zugangsdaten zu Werbekonten und Plattformen
9.1 Der Auftraggeber erteilt Hi Performer die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf Werbeplattformen (z.B. Meta Business Manager, Google Ads, Google Analytics). Hi Performer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur autorisierten Mitarbeitern zugänglich zu machen, nicht für eigene Zwecke oder Dritte zu verwenden und nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben bzw. den Zugang aufzugeben.
9.2 Hi Performer haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung der Zugangsdaten durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, es sei denn, Hi Performer hat die Zugangsdaten schuldhaft weitergegeben.
9.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Aktivierung von Tracking-Technologien (Meta Pixel, Google Tag Manager etc.) auf seinen Websites sowie für die Einholung der erforderlichen Endnutzer-Einwilligungen (Cookie-Consent). Hi Performer haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße aus einer fehlenden oder mangelhaften Einwilligungsinfrastruktur des Auftraggebers.
9.4 Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass aggregierte Kampagnen- und Leistungsdaten im Rahmen des Einsatzes von KI-Konnektoren (§ 5.4) an Anthropic (USA) übertragen werden. Ein Ausschluss ist nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses schriftlich möglich.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.
10.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstigen Aufwendungen. Monatliche Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Kündigung innerhalb eines laufenden Abrechnungsmonats findet nicht statt.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Hi Performer berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen
- Mahnspesen sowie anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen (mind. EUR 20,00 je Mahnschreiben)
- sämtliche im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen
- laufende Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen und Kampagnen zu pausieren, bis der Rückstand vollständig beglichen ist
10.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Hi Performer aufzurechnen, außer die Forderung wurde von Hi Performer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.5 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Honorarforderungen vereinbart. Als Maß dient der Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020 = 100). Hi Performer ist berechtigt, Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen; Senkungen werden weitergegeben. Schwankungen bis 2 % werden nicht berücksichtigt. Anpassungen erfolgen frühestens im Folgejahr des Vertragsabschlusses jeweils ab 1. Jänner.
10.6 Für Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gilt ein Stundensatz von EUR 140,00 netto. Hi Performer informiert den Auftraggeber vorab über absehbaren Mehraufwand; bei einem Aufwand von bis zu 2 Stunden ist keine vorherige Zustimmung erforderlich.
10.7 Für Leistungen ab einer Entfernung von 20 km vom Geschäftsort Graz behält sich Hi Performer vor, Tag-, Fahrt- und Nächtigungskosten nach den jeweils gültigen Tarifen zu verrechnen.
10.8 Hi Performer ist berechtigt, zur Deckung des Aufwands angemessene Vorschüsse zu verlangen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung.
11.2 Verträge auf unbestimmte Zeit sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Verträge mit Mindestlaufzeit, die sich gemäß § 11.8 jährlich verlängern, sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündbar.
11.3 Verträge mit Mindestlaufzeit können vor Ablauf der Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
11.4 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Hi Performer liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- erheblicher und schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 7 Tagen behoben wird
- Insolvenzeröffnung oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
- Verstoß des Auftraggebers gegen geltendes Recht unter Verwendung der von Hi Performer erbrachten Leistungen
- nachhaltigem Entzug der zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge oder Mitwirkung
11.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber liegt insbesondere vor, wenn Hi Performer trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
11.6 Wurde ein Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Hi Performer vom Auftrag zurück oder kündigt er außerordentlich ohne wichtigen Grund, ist Hi Performer berechtigt, die bis zum Ende der beauftragten Laufzeit anfallenden Honorare vollständig in Rechnung zu stellen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei Verträgen, die als Werkvertrag zu qualifizieren sind (d.h. bei denen im Angebot ein bestimmtes Werk, definierte Meilensteine oder konkrete Abnahmekriterien vereinbart wurden), werden ersparte Aufwendungen gemäß § 1168 ABGB angerechnet, soweit Hi Performer die freigewordenen Kapazitäten nachweislich anderweitig eingesetzt hat.
11.7 Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
11.8 Verträge auf unbestimmte Zeit verlängern sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat, sofern keine Partei fristgerecht kündigt. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder mehr (insbesondere laufende Betriebs-, Wartungs- und Serviceverträge) verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern keine Partei das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.
§ 12 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
12.1 Hi Performer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, Letzteres nach vorheriger Information.
12.2 Hi Performer wählt beauftragte Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation. Der Auftraggeber hat gegen den Einsatz von Subunternehmern kein Einspruchsrecht, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich Höchstpersönlichkeit vereinbart.
12.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z.B. Lizenzen, Abonnements, externe Produktionsverträge), hat der Auftraggeber einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber.
12.4 Zieht Hi Performer zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte heran und hat den Auftraggeber darüber schriftlich informiert, ist Hi Performer von jeglicher Haftung für Schäden entbunden, die durch diese Dritten verursacht wurden, es sei denn, Hi Performer hat diese Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft ausgewählt.
§ 13 Termine, Fristen und Höhere Gewalt
13.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
13.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die Hi Performer nicht zu vertreten hat – insbesondere durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Plattformausfälle, Streik oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse – ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
13.3 Befindet sich Hi Performer in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Hi Performer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz.
13.4 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (insbesondere durch verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben oder nachträgliche Änderungswünsche), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen. Hi Performer ist berechtigt, durch die Verzögerung entstandene Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 14 Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte
14.1 Grundsatz – Urheberrecht verbleibt bei Hi Performer
Alle von Hi Performer im Rahmen des Vertrags erstellten Werke – insbesondere Texte, Grafiken, Konzepte, Strategien, Werbemittel, Software, Code, Quellcode, Softwarearchitekturen, Datenbankentwürfe, Benutzeroberflächen und sonstige digitale Erzeugnisse – einschließlich einzelner Teile und Entwurfsoriginale bleiben im urheberrechtlichen Eigentum von Hi Performer. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
14.2 Nutzungsrecht des Auftraggebers
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Hi Performer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke ein. Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorare verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Hi Performer. Der Auftraggeber ist vor vollständiger Zahlung nicht berechtigt, die Werke zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
14.2a Nutzungsrecht bei SaaS-Produkten und kommerziellem Betrieb
Sofern laut Angebot oder schriftlicher Vereinbarung die entwickelte Software als SaaS-Plattform betrieben oder kommerziell an Endkunden (z.B. als Lizenz oder als Service) angeboten werden soll, umfasst das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht ausdrücklich:
- den Betrieb der Software als SaaS-Plattform gegenüber der im Angebot definierten Endkundenkategorie;
- die Sublizenzierung der Nutzungsrechte an diese Endkunden im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks;
- das Recht, die Software im eigenen Namen gegenüber diesen Endkunden anzubieten und zu vermarkten.
Dieses erweiterte Nutzungsrecht gilt nur für die im Angebot ausdrücklich definierte Endkundenkategorie und den dort beschriebenen Verwendungszweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weiterlizenzierung an andere Branchen oder Anwendungsbereiche, bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Hi Performer bleibt berechtigt, vergleichbare Lösungen für andere Auftraggeber und Branchen zu entwickeln (§ 14.3 und § 14.5).
14.3 Kein Exklusivrecht
Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht-exklusiv. Hi Performer ist berechtigt, vergleichbare oder gleichartige Lösungen, Konzepte, Softwarekomponenten und Leistungen für andere Auftraggeber zu entwickeln und zu vermarkten.
14.4 Background IP
Hi Performer bringt in die Leistungserbringung eigene, bereits vor oder unabhängig vom jeweiligen Auftrag bestehende Software-Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Tools, Methoden, Konzepte und sonstige Vorleistungen ein (nachfolgend „Background IP“). Diese verbleiben ausschließlich im Eigentum von Hi Performer. Der Auftraggeber erhält daran kein eigenständiges Nutzungsrecht über das vereinbarte Projektergebnis hinaus.
14.5 Recht zur Wiederverwendung und Weiterentwicklung
Hi Performer ist ausdrücklich berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickeltes allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, Algorithmen, Architekturen und nicht-kundenspezifische Software-Komponenten in anderen Projekten für andere Auftraggeber sowie in eigenen Produkten zu verwenden und weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere für generische Lösungsansätze (z.B. Suchfunktionen, Authentifizierungssysteme, Dashboard-Komponenten, API-Integrationen, KI-Features), unabhängig davon, in welchem Kundenprojekt diese erstmals entwickelt wurden. Voraussetzung ist lediglich, dass dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
14.6 Änderungen und Erweiterung der Nutzung
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Werken von Hi Performer durch den Auftraggeber oder für diesen tätige Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Hi Performer zulässig. Für die Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus steht Hi Performer eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Auftraggeber in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
14.7 Open-Source-Komponenten
In der entwickelten Software können Open-Source-Bibliotheken und -Komponenten enthalten sein, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich dafür, die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen einzuhalten. Hi Performer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über wesentliche verwendete Open-Source-Komponenten.
14.8 Drittrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm beigestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Hi Performer haftet nicht für Rechtsverletzungen aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.
14.9 Kennzeichnung und Referenzrecht
Hi Performer ist berechtigt, auf allen erstellten Werbemitteln und Softwareprodukten auf die Agentur hinzuweisen. Hi Performer ist ferner – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und der Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
§ 15 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich geboten. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, Preise, Quellcodes sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.
15.2 Im Zusammenhang mit KI-Tools gilt: Vertrauliche Kundendaten werden grundsätzlich nicht in KI-Tools eingegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich zugestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, konkrete KI-Tools schriftlich auszuschließen.
15.3 Beide Parteien verpflichten sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der überlassenen Unterlagen und Informationen zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt auch für beigezogene Mitarbeiter, Subunternehmer und Dritte.
15.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre nach dessen Beendigung.
15.5 Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
§ 16 Auftragsverarbeitung (AVV) und Datenschutz
16.1 Soweit Hi Performer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, wird Hi Performer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig. In diesen Fällen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
16.2 Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher verpflichtet, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden sicherzustellen (z.B. Cookie-Einwilligungen).
16.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die von ihm an Hi Performer übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und deren Verarbeitung durch Hi Performer rechtlich zulässig ist.
16.4 Näheres zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.hiperformer.digital/datenschutzerklaerung.
§ 17 Haftung
17.1 Hi Performer haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vollständig ausgeschlossen.
17.2 Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit – auch von Erfüllungsgehilfen – ist auf den in § 17.5 festgelegten Höchstbetrag begrenzt.
17.3 Jegliche Haftung ist darüber hinaus ausgeschlossen, insbesondere für:
- entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden jeder Art
- Nichterreichen von Werbe-, Marketing- oder Umsatzzielen (kein Erfolgsversprechen)
- Fehler in KI-generierten Inhalten, soweit Hi Performer die vereinbarte Qualitätsprüfung durchgeführt hat
- Schäden aus fehlerhaften, verspäteten oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers
- Schäden aus Sicherheitslücken, Algorithmus-Änderungen oder Ausfällen von Drittplattformen (§ 3)
- Schäden auf Basis freigegebener Inhalte (§ 8.5) oder freigegebener Budgets (§ 8.6)
- Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, ausgenommen bei Vorsatz (§ 13.3)
- Datenverlust jeglicher Art; der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für Datensicherung (§ 6.4)
- Funktionsstörungen, Ausfälle oder Sicherheitsprobleme von Drittanbieter-Diensten, APIs, Cloud-Infrastrukturen oder externen Plattformen (§ 6.5)
- Sicherheitslücken, die zum Zeitpunkt der Abnahme nach dem Stand der Technik nicht erkennbar waren (§ 6.6)
- Schäden durch Veränderungen an Software oder Quellcode durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte (§ 6.7)
- Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, über deren Einsatz Hi Performer schriftlich informiert hat (§ 12.4)
17.4 Zwischenberichte, E-Mails und sonstige Kommunikation, die während der Projektlaufzeit mitgeteilt werden, begründen keine Haftung von Hi Performer. Der Auftraggeber nutzt diese auf eigenes Risiko, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
17.5 Haftungshöchstbetrag
Die Gesamthaftung von Hi Performer ist pro Schadensereignis auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber Hi Performer in den letzten drei (3) Kalendermonaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat, maximal jedoch EUR 10.000,00. Bei Softwareprojekten mit Einmalvergütung gilt die Auftragssumme als Höchstbetrag, maximal EUR 10.000,00. Bei wiederkehrenden Leistungen (Abos, Retainer) ist die Haftung auf die Summe des betreffenden Zeitraumes begrenzt.
17.6 Schadensersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
17.7 Sollte der Auftraggeber der Auffassung sein, dass das potenzielle Schadensrisiko den Höchstbetrag gemäß § 17.5 übersteigt, kann auf Anfrage und gegen Kostenübernahme durch den Auftraggeber eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Der Antrag ist schriftlich vor Beginn der Leistungserbringung zu stellen.
17.8 Eine Haftung von Hi Performer nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17.9 Eine Haftung von Hi Performer gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen oder Ergebnisse von Hi Performer mit Zustimmung an Dritte weitergeleitet, wird dadurch keine Haftung von Hi Performer gegenüber dem Dritten begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hi Performer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Weiterleitung von Unterlagen oder der Nutzung der Ergebnisse durch Dritte resultieren.
17.10 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie Ansprüche, die auf arglistigem Verschweigen von Mängeln beruhen.
§ 18 Gewährleistung
18.1 Hi Performer erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Wirkung oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistungserbringung bzw. Abnahme.
18.2 Da es sich bei den Vertragsparteien um Unternehmer handelt, gilt die kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt. Hi Performer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
18.3 Bei Software-Leistungen (§ 6) gilt: Geringfügige Abweichungen vom Leistungsumfang, die die Nutzbarkeit der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Mängel werden nach Priorität (kritisch/mittel/gering) kategorisiert und innerhalb angemessener Fristen behoben.
18.4 Bei KI-generierten Inhalten haftet Hi Performer nicht für inhaltliche Unrichtigkeiten, soweit der Auftraggeber die Inhalte vor Verwendung hätte prüfen müssen und dies unterlassen hat.
18.5 Gewährleistungsansprüche erlöschen, soweit Mängel auf Veränderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind, auf unsachgemäßer Verwendung beruhen oder auf Fehler in vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Daten zurückzuführen sind.
§ 19 Abwerbungsverbot und Loyalität
19.1 Während der Laufzeit des Vertrags und während einer weiteren Frist von 6 Monaten nach Beendigung ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter von Hi Performer, die mit der Erfüllung des Vertrags befasst waren, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hi Performer zu beschäftigen oder abzuwerben.
19.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe von EUR 50.000,00 zu bezahlen.
§ 20 Änderungen der AGB
20.1 Hi Performer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen per E-Mail zu ändern. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit nach Inkrafttreten der neuen AGB fortsetzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
20.2 Im Falle eines Widerspruchs ist Hi Performer berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.
20.3 AGB-Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits laufende Festpreisprojekte (Projekte mit vereinbartem Pauschalpreis, definierten Meilensteinen oder Abnahmekriterien). Für solche laufenden Projekte gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war, bis zur Gesamtabnahme des betreffenden Projekts. Die geänderten AGB finden auf Folgeprojekte und neue Aufträge Anwendung.
§ 21 Sonstige Bestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
21.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
21.3 Für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Graz vereinbart. Hi Performer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
21.4 Hi Performer ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
21.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hi Performer auf Dritte zu übertragen.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.